Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kitekurs ist Snowboarden oder Schifahren zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform (auch Internet-Anmeldeformular). Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärten Rücktritt sind weitere 50 % der Kurskosten/Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer/-mieter nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vermietung nicht gelingt.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen in den Kitekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag, Flaute) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet oder mittels Gutschein abgedeckt. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Lehrers/Vermieters ist Folge zu leisten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
5. Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Beginn zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Lehrers/Vermieters oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
6. Haftung
Wir haften für die gewissenhafte Kurs- und Veranstaltungsvorbereitung, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Kitematerial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu fliegen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.
Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Mietbedingungen
Outdoor-Experience ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe des Kitematerials zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (fehlen der erforderlichen Bescheinigung, mangelnde Beherrschung des Kites, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitematerials herausstellt oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Bei Beginn der Vermietung hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus der Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft, sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustands des Kitematerials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Zudem ist jeder Teilnehmer an die Anweisungen seines Kitesurf-Instructors gebunden. Für Schäden am Schulungsmaterial, die durch Missachtung der Anweisungen des Instructors oder durch Missachtung der Sicherheitsregeln entstehen, muss jeder Teilnehmer selber haften. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, welche die Sportart Kitesurfen mit abdeckt!
